DIN 79161-1 und DIN 79161-2: Prüfungsablauf
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist es festzustellen, ob die Prüfungsteilnehmer die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die Aufgaben bei der Kontrolle von Spielplätzen nach deren Bau sowie für die Jahreskontrolle gemäß den Anforderungen der „DIN 79161 -1 und DIN 79161-2“ sachgerecht und eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
An der Schulung darf teilnehmen, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Spielplatzgeräte bezogene Berufserfahrung nachweisen kann. Teilnahmevoraussetzung für die Prüfung ist der Nachweis einer entsprechenden Schulungsteilnahme, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf.
Inhalte der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im schriftlich-theoretischen Prüfungsteil sind vom Prüfling insgesamt 85 Prüfungsfragen in 2 Stunden zu beantworten. Dieser Prüfungsteil umfasst nach DIN 79161-1 und DIN 7161-2 folgende 4 Themenbereiche:
1. Allgemeiner technischer Themenbereich/ rechtliche Grundlagen nach DIN 1176-1
2. Gerätespezifischer Themenbereich nach DIN 1176-2 bis -6
3. Wartungsspezifischer Themenbereich/ Spielplatzmanagement nach DIN 1176-7
4. Spielplatzplanung nach DIN 18034
Im mündlich-praktischen Prüfungsteil ist vom Prüfling der Einsatz der Prüfkörper an einem einheitlichen Prüfobjekt durchzuführen, wofür insgesamt 10 Minuten zur Verfügung stehen.
Bestehen der Prüfung
Die theoretische und praktische Prüfung sind getrennt zu bewerten und müssen für den Erhalt des Zertifikates beide bestanden werden. Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt 75 % der Prüfungsfragen korrekt beantwortet sind. Zum Bestehen der praktischen Prüfung sind mindestens 80 % der Einzelaufgaben richtig zu bewerten. Eine einmalige Wiederholung eines oder beider nicht bestandener/en Prüfungsteile(s) ist ohne erneute Schulung möglich.
Gültigkeit des Zertifikats
Das Zertifikat hat gemäß DIN 79161-2 eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Danach muss ein Auffrischungskurs ohne erneute Prüfung zur Gültigkeitsverlängerung bei einem bei der FLL registrierten Kooperationsinstitut absolviert werden.
Ausbildung zum Spielplatzprüfer
Akademie Landschaftsbau Weihenstephan GmbH
m.flotzinger@akademie-landschaftsbau.de
www.akademie-landschaftsbau.de
ASID Management für Sicherheit, Gesundheit & Brandschutz GmbH
info@asid-gmbh.de
www.asid-gmbh.de
Bildungszentrum für Beruf und Umwelt - ImStrom
Schneider@imstrom.de
www.imstrom.de
Friedrich Blume (Dipl.-Ing.) Sachverständiger für Spielplätze
bume.spielplatz@online.de
BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
info@bad-gmbh.de
www.bad-gmbh.de
DEKRA Akademie GmbH
info@dekra.com
www.dekra-akademie.de
DEULA Westfalen-Lippe GmbH
info@deula-waf.de
www.deula-waf.de
DEULA Westerstede GmbH
deula-westerstede@deula.de
www.deula-westerstede.de
Ingenieurbuero Für Sicherheitstechnik
info@spielplatzpruefungen-meyer.de
www.spielplatzpruefungen-meyer.de
Institut für Sportstättenprüfung - ISP GmbH
seminare@isp-germany.com
www.isp-germany.com
GAO Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG
info@onischka.de
www.onischka.de/Seminare
Gilbert Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
info@werner-gilbert.de
www.werner-gilbert.de
K + S Sachverständige GmbH
schniedermeier@ks-sachverstaedige.de
www.ks-sachverstaendige.de
Massstab Mensch - Ing.-Büro Peter Schraml
peter.schraml@massstabmensch.de
www.massstabmensch.de
Sicherheitsingenieurbüro Teichmann GmbH
info@siakademie.de
www.siakademie.de
Spielplatzmobil GmbH
info@spielplatzmobil.de
www.spielplatzmobil.de
TÜV Akademie GmbH - Unternehmensgruppe TÜV Thüringen
romy.paul@tuev-thueringen.de
www.die-tuev-akademie.de
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
info@ukrlp.de
www.ukrlp.de