Inklusiver Spielplatz
Positionspapier Inklusiver Spielplatz
Münster, 21.09.2021
Der Bundesverband der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller e.V. (BSFH) engagiert sich für Inklusion mit der Zielsetzung, dass jeder Spielplatznutzer am gemeinschaftlichen Spiel teilhaben kann, ungeachtet vorhandener Einschränkungen. Dabei ist dem BSFH wichtig, dass:
- Inklusion zukünftig systematisch bei Planungen in Betracht gezogen wird;
Inklusion ist ein wichtiger Aspekt, der die selbstverständliche Teilhabe für alle Menschen auch auf Spielplätzen zum Ziel hat. Wir verstehen eine konsequente Prüfung unserer Spielplatzplanungen auf Realisierungsmöglichkeiten für Inklusion als selbstverständlichen Beitrag zur konkreten Realisierung vielfältiger Teilhabe auf Spielplätzen.
- ein einheitliches, einfaches Vorgehen entwickelt wird, wie ausreichend Inklusion auf Spielplätzen vom Planer / Projektteam selbst bestimmt werden kann;
Es gibt so viele Möglichkeiten für Inklusion wie es Spielplätze gibt! Eine Analyse von Nutzern Ort, Lage und weiter Faktoren legt die relevanten Bedürfnisse, Möglichkeiten und Grenzen offen. Art und Umfang von Inklusion sind davon abhängig. Aber auch Finanzen, Zeit und andere Ressourcen sind Teil der Herausforderung. Und dennoch wollen wir ein einheitliches Vorgehen zur Bewertung von Inklusion etablieren, mit dem die Verantwortlichen ihr individuell erreichtes Maß an Inklusion ermitteln und ausreichende Inklusion auf Spielplätzen belegen können. Dieses Verfahren muss einfach sein und den Planer bei der Bewertung seiner erreichten Inklusion planungsbegleitend unterstützen.
- verantwortliche Planer die Deutungshoheit über die von ihnen geplante Inklusion unter Berücksichtigung der Gegebenheiten wahrnehmen können;
Dem BSFH ist wichtig, dass der Planer in seinem konkreten Projekt die Deutungshoheit über das erreichte Maß an Inklusion wahrnehmen kann. Der verantwortlichen Planer selbst kennt am besten die limitierenden Faktoren, Kompromisse und seine cleveren die Inklusion fördernden Lösungen im Kontext der gegebenen Umstände. Wenn dabei durch äußere Rahmenbedingungen ein angemessenes Maß an Inklusion nicht erreichbar ist, soll dies nicht zum Hemmnis für Spielplätze werden. Entscheidend soll sein, dass unter den gegebenen Umständen die jeweils mögliche Inklusion erreicht wird. Ggf. kann durch eine planerische Maßnahme vor Baubeginn die Inklusion noch verbessert werden. Möglich wäre aber auch, dass bei nicht ausreichend erreichbarer Inklusion der Plan dennoch realisiert wird und projektanschließende Folgemaßnahmen mittelfristig eine angemessene Inklusion ermöglichen – allerdings nur, wenn es wirklich nicht anders geht. Eine gute Veröffentlichung für Möglichkeiten, wie Inklusion im alltäglichen Planen erreicht werden kann unterstützt die Planer bei dieser Aufgabe.
- eine wissenschaftlich fundierte Veröffentlichung für Möglichkeiten, wie Inklusion im alltäglichen Planen erreicht werden kann, erarbeitet und verbreitet wird;
Das Wissen darüber wie Inklusion erreicht wird ist auch Basis zum Bestimmen des Maßes an Inklusion auf Spielplätzen. Wissenschaftliche Studien helfen die Faktoren an denen Inklusion bemessen wird zu validieren. Im Rahmen der laufenden Arbeiten zum Thema Inklusion wurde klar, dass eine inklusive Planung vom Wissen um Realisierungsmöglichkeiten lebt. Daher engagieren wir uns dieses Wissen zu gesammelt zu veröffentlichen. Ziel: Ideenpool wie Inklusion im alltäglichen Planen erreicht werden kann. Wir engagieren uns nicht nur bei dessen Erstellung, sondern wollen ein breites Anwenderspektrum erreichen.
- alle Menschen in erreichbarer Nähe zum Wohnort, ein inklusives Spielangebot vorfinden;
Es ist dem BSFH ein Anliegen, dass alle Menschen in erreichbarer Nähe zum Wohnort, ein inklusives Spielangebot vorfinden. Gleichwohl wird dieses Ziel nur langfristig wirklich erreicht werden können. Die vorgenannten Punkte sollen dabei helfen.
- bestehende Spielplätze fortbestehen und eine freiwillige Umsetzung von Verbesserungspotentialen bezüglich angestrebter Inklusion erfolgt;
Wir setzen uns dafür ein, dass es einen Fortbestand von bestehenden Spielplätzen gibt und stehen für eine freiwillige Umsetzung von Verbesserungspotentialen bezüglich angestrebter Inklusion. Der BSFH setzt sich ebenfalls dafür ein, dass ggf. mangelnde Inklusion keinesfalls zur Schließung von bestehenden genutzten Anlagen führt. Das hilft keinem der Beteiligten.
- es keine prozentuale Bewertung von Spielräumen in Bezug auf Inklusion gibt wie sie in den aktuellen Entwürfen des DIN-TR 18034-2 Ausdruck findet. Wir betrachten dies als zu unflexibel, in seiner Wirkung zu wenig erforscht und in seinen Ergebnissen zu Scheinobjektivität führend.
Eine bestmögliche Teilhabe am Spielplatz kann nur mit einer individuellen Planung erreicht werden. Entsprechend flexible muss ein Bewertungsschema zum Ermitteln der erreichten Inklusion sein z.B. bezüglich folgender Aspekte:
- der Nutzergruppe
- dem Umfeld (z.B. Kiga oder öffentlich; in Stadt oder Land oder gar individuelle Einrichtung)
- Ressourcen (z.B. Engagement vor Ort, Zeit, Geld, Platz)
Festgesetzte Prozentsätze und verschiedene Inklusionsstufen wie im Entwurf zur DIN-TR 18034-2 erwecken den Eindruck sachorientierter Objektivität, gründen aber auch subjektiven Entscheidungen. Der BSFH sieht daher den Schlüssel zu mehr Inklusion auf Spielplätzen eher in der Kompetenz der direkt ausführenden Beteiligten, deren Prüfen auf ggf. die Inklusion erschwerende Elemente und konsequentem Beachten inklusionsfördernder Abhilfe oder Maßnahmen im Rahmen der beschriebenen Aspekte.
Zum Download der Pressemeldung.