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VOB-Vergabeprüfstellen: Beschwerde

Der BSFH distanziert sich von dem anonymen Schreiben, das an eine Vielzahl von VOB-Prüfstellen in Deutschland gerichtet worden ist.

Uns liegt die Mitteilung vor, dass eine Vielzahl von VOB-Prüfstellen ein anonymes Schreiben, das auf den BSFH verweist, erhalten hat, in dem die Vergabepraxis bei Spielplatz- und Freizeitanlagen kritisiert wird. Der BSFH distanziert sich mit Nachdruck von diesem anonymen Schreiben und prüft derzeit, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.