Uns liegt die Mitteilung vor, dass eine Vielzahl von VOB-Prüfstellen ein anonymes Schreiben, das auf den BSFH verweist, erhalten hat, in dem die Vergabepraxis bei Spielplatz- und Freizeitanlagen kritisiert wird. Der BSFH distanziert sich mit Nachdruck von diesem anonymen Schreiben und prüft derzeit, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.