Als erstes Bundesland verankert Berlin die Zumutbarkeit von lärmenden Kindern in seinen Landesgesetzen. Streit vor Gericht um Geräusche, die von Kindern verursacht wurden, sollte es demnach nicht mehr geben. Kinderlärm muss in Berlin künftig grundsätzlich geduldet werden. Mit einer Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes sollen von Kindern verursachte Geräusche in Zukunft „auch juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar“ beurteilt werden, teilte der Umweltsenat am Dienstag mit. Eine entsprechende Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes tritt demnach am Mittwoch 16.2.2011 in Kraft. Davon profitieren Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen.
Auch das Bundeskabinett will klare Regelungen für den Umgang mit Kinderlärm beschließen und damit die Kinderfreundlichkeit in Deutschland stärken. Mit dem geänderten Immissionsschutzgesetz des Bundes soll der aus Kindergärten, Kitas oder von Spielplätzen ausgehende Lärm anders gewertet werden als andere Lärmquellen. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) will so erreichen, dass Kinderlärm nicht immer wieder zu Gerichtsstreit führt. Mit dem Änderungsgesetz „Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze“ kann die Bundesregierung die Chance nutzen, ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft zu setzen.
Der Vorsitzende des BSFH, Tilo Eichinger, begrüßt diese Entwicklung als positives Signal für ein kinderfreundliches Deutschland. „Kinderlärm – ob auf Spielplätzen oder in Kitas – darf keine Lärmquelle im Sinne des Immissionsschutzgesetzes sein. Die von den Kindern ausgehenden Geräusche sind vielmehr Bestandteil der kindlichen Entfaltung und Entwicklung.“