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Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

Die ZLS ist zuständig für die Erteilung der Befugnis für Stellen, die im Vollzug des nationalen Rechts als GS-Stellen, zugelassene Überwachungsstellen bzw. Prüfstellen von Unternehmen die Sicherheit von Produkten, Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren sowie für Stellen, die nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht als Notified Bodies vorgeschriebene Konformitätsbewertungsaufgaben vornehmen. Für diese Stellen ist die ZLS auch notifizierende Behörde. Darüber hinaus hat die ZLS neben einer koordinierenden Funktion für die Marktüberwachungsbehörden auch in bestimmten Fällen (Kompetenzübergang bei Bewertungsdifferenzen bzw. durch Auftrag) Vollzugsaufgaben sowie entsprechende Anordnungsbefugnis. Die ZLS nimmt diese Aufgabe für alle Bundesländer wahr.

Neues PAK-Dokument gültig ab dem 01.07.2015

Der Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) hat am 4. August 2014 ein neues PAK-Dokument verabschiedet, welches von den GS-Stellen im Rahmen des GS-Zeichen-Zuerkennungs-verfahrens ab sofort zu berücksichtigen ist. Die darin enthaltenen Übergangsregelungen und -fristen legen die Vorgehensweise für bereits bestehende Zertifikate und Neuzertifikate fest; außerdem gibt es Ausnahmeregelungen. Das bisher gültige PAK-Dokument (ZEK 01.4-08) wird zum 30.06.2015 zurückgezogen. Hinweis: Das neue PAK-Dokument ist kein ZEK-Dokument und trägt daher keine entsprechende ZEK-Nummer, da es vom AfPS beschlossen und veröffentlicht wurde. Es ist dennoch für die GS-Stellen verbindlich anzuwenden!

ZLS-EK2

Beschlüsse des AK 2.5 "Spielplatzgeräte und Anlagen für den öffentlichen Bereich"

Hier geht es zur Beschlußliste der ZLS

Neues PAK-Dokument