Zum Hauptinhalt springen

Wartung von Spielplatzgeräten

Die wichtigsten Kriterien bei der Inspektion und Wartung von Spielplatzgeräten
Inspektion, Wartung und Pflege sind Leistungen zur Instandhaltung von Spielplatzanlagen. Es dient ...

  • die Inspektion der Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes
  • die Wartung der Erhaltung und/oder Wiederherstellung des Soll-Zustandes von Spielgeräten und Einrichtungen
  • die Pflege der Erhaltung und Funktionsfähigkeit von Spielplatzböden und Verkehrsflächen sowie der Erzielung und Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes von Pflanzen und Vegetationsflächen

Darüber hinaus müssen Personen mit Aufsichtspflicht offenkundige Mängel oder Schäden durch Zerstörungen umgehend den zuständigen Stellen melden und bei Gefahr den Umständen entsprechend behandeln.
Da jedes Spielgerät durch Bespielen und Witterungseinflüsse dem Verschleiß unterliegt und darüber hinaus die Gefahr von Vandalismus besteht, kann die dauerhafte Sicherheit nur durch eine regelmäßige und sachkundige Inspektion, Wartung und Pflege gewährleistet werden. Das hierfür notwendige Sicherheitsmanagement wird in DIN EN 1176-7 beschrieben.
Das Sicherheitsmanagement muss über die Spielgeräte hinaus auch die Einrichtung, die Spielplatzböden, die Verkehrs- und Vegetationsflächen erfassen.

Bei den Aufgaben der Inspektion ist festzulegen, welche Arbeiten zu erledigen sind. Grundsätzlich sind folgende Aufgabenstellungen für Spielgeräte zu unterscheiden:

  • Sicht- und Funktionskontrolle
  • Verschleiß- und Stabilitätskontrolle
  • jährliche Hauptuntersuchung
  • Die Wartungsanleitungen der Hersteller sind hierbei zu beachten.

Wie oft Inspektionen durchzuführen sind, bestimmen im Einzelfall folgende Faktoren. Für die Inspektionszeiträume sind deshalb zu berücksichtigen:

  • Größe des Spielplatzes
  • Frequentierung der Spielfläche
  • Art und Material der Geräte unter Beachtung der Wartungsanleitungen der Hersteller
  • Vandalismus.

In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass die visuelle Routineinspektion (Sicht- und Funktionskontrollen), wöchentlich, die operative Inspektion (Verschleiß- und Stabilitätskontrollen), vierteljährlich, die Hauptinspektion (Hauptuntersuchung), jährlich durchzuführen sind.

Die Intervalle sind erforderlichenfalls gemäß den örtlichen Gegebenheiten auf der Grundlage der Kontrollunterlagen zu verändern und festzulegen.
Nach geltender Rechtsprechung sind über alle Tätigkeiten im Rahmen des Sicherheitsmanagements Aufzeichnungen erforderlich.

Aus den Unterlagen muss mindestens hervorgehen:

  • Tag der Kontrolle
  • Prüfer
  • Festgestellte Mängel
  • Maßnahmen
  • Datum der Mängelbeseitigung.

Die Unterlagen sind vom Kontrolleur zu unterzeichnen, vom Vorgesetzten gegenzuzeichnen und es wird empfohlen, diese 5 Jahre aufzubewahren.
Der Umfang der Inspektion umfasst zum einen die Beurteilung des gesamten Grundstücks. Bei der Inspektion sind zum anderen besonders zu beachten:

  • Einfriedungen
  • bei Spielgeräten:
    • Standsicherheit
    • (Überprüfung von Konstruktionsteilen auf Fäulnis oder Korrosion),
    • Konstruktionsteile (Absturzsicherungen, Lager, Ketten, Seile usw.)
    • Sicherheitsmaße von Konstruktionsdetails (Schutzmaße für Körperteile)
    • Fallräume (Sicherheitsbereiche)
  • Beschaffenheit der Spielplatzböden und Verkehrsflächen hinsichtlich sicherheitsgefährdender Schäden (z.B. Unebenheiten, Risse, Löcher, lose Platten oder Pflastersteine, offene Fugen oder Überstände)
  • Vegetationsflächen hinsichtlich sicherheitsgefährdender Mängel (z.B. Löcher im Rasen, abgebrochene Äste)
  • Baumkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherheit
  • Einrichtungen:
    • Standsicherheit von Bänken und Tischen
    • Funktionsfähigkeit/Wirkung von Beleuchtung, Schildern usw.

Die festgestellten Mängel haben in der Regel unterschiedliche Auswirkungen auf die Sicherheit. Bei erheblicher Unfallgefahr ist ein sofortiges Beheben des Mangels notwendig. Ist dies nicht möglich, muss das Gerät gesperrt oder außer Funktion gesetzt (z.B. durch Absperren, ganzes oder teilweises Abbauen) oder die Fläche gesichert werden.

Für die Wartung gilt DIN EN 1176-7. Darüber hinaus sind Angaben der Hersteller unter Berücksichtigung der gerätespezifischen Anforderungen zu beachten.