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Erläuterungen zu einem Prüfzertifikat

Prüfzertifikate

Allgemein gültige Prüfzertifikate über Fallschutzprodukte basieren auf dem in der DIN EN 1177 zugrundegelegten Prüfverfahren. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Produkten mit GS-Zeichen und „Bauart geprüften Produkte“. Manche Prüfzertifikate beinhalten nur Prüfungen einzelner Produkte, zum Teil auch nur durch eine einmalige Prüfung vor Ort. Diese Produktmusterprüfungen sind keinesfalls als allgemeingültig für eine Produktreihe des Herstellers anzusehen.

GS-Zeichen

Fallschutzprodukte können auch ein GS-Zeichen besitzen. Das Siegel "Geprüfte Sicherheit" (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG vom 8.11.2011) entspricht. Die Anforderungen werden z.B. in DIN-Normen und Europäischen Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert.

Bauart geprüfte Produkte

Entscheidend ist der  Inhalt des Prüfzertifikates. Auf dem Prüfzertifikat lesen Sie dazu folgende Formulierung: „Das Produkt wurde auf freiwilliger Basis auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen geprüft und kann mit dem oben abgebildeten Prüfzeichen gekennzeichnet werden.“ Wichtig ist dabei, dass im Prüfzeichen folgender Schriftzug enthalten ist: „Produktion überwacht, Bauart geprüft“.

Einmalige Prüfbescheinigung

Der Prüfbescheinigung liegt nur eine einmalige Prüfung eines einzelnen Produktmusters zugrunde. Es finden keine regelmäßigen Prüfungen statt, die laufende Produktion wird nicht auf die Einhaltung der Fallschutzwerte überprüft. Diese „Konformitätsbestätigung“ belegt also nur die Erfüllung der Fallschutzanforderungen beim einmalig zur Prüfung vorgelegten Produktmuster. Sie belegt jedoch nicht die Erfüllung der Fallschutzanforderungen bei den in Verkehr gebrachten Serienprodukten.

Akkreditierung der Prüforganisation

Bei Prüfunterlagen von Prüfinstituten nach DIN EN 1177 sollten Sie sich im Zweifel vergewissern, dass das Prüfinstitut akkreditiert ist. Die DAkkS (www.dakks.de)  ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland.